Zwei wegweisende Entscheidungen zur Aufarbeitung des Dieselskandals werden am Donnerstag aus Luxemburg und Karlsruhe erwartet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällt ein Grundsatzurteil zu sogenannten Abschalteinrichtungen. Hintergrund ist ein Fall aus Frankreich. Das Urteil dürfte für die Branche richtungsweisend sein. (Rechtssache C-693/18) Am Nachmittag äußert sich dann der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals zur Verjährung bei Schadenersatz-Klagen gegen Volkswagen (Az. VI ZR 739/20).
Am EuGH geht es um eine Software, die erkannte, ob ein Wagen für Zulassungstests im Labor geprüft wurde. Dann lief mit voller Stärke die sogenannte Abgasrückführung, die den Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide verringert. So wurden im Labor Grenzwerte eingehalten. Im Normalbetrieb wurde die Abgasrückführung gedrosselt. Der Effekt war mehr Motorleistung, aber auch mehr Stickoxid.