Zwangshaft gegen Politiker ist bei anhaltenden Verstößen gegen EU-Recht grundsätzlich möglich - aber im Streit der Deutschen Umwelthilfe mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder um Fahrverbote wenig wahrscheinlich. Dies geht aus einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs vom Donnerstag hervor. Die letzte Entscheidung liegt nun beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. (Rechtssache C-752/18)
Das von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) betriebene Verfahren werde nun fortgeführt, sagte eine BayVGH-Sprecherin. Ob es eine weitere mündliche Verhandlung gebe oder ob es im schriftlichen Verfahren entscheiden werde, sei noch offen und hänge auch von den Parteien ab.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder reagierte erleichtert auf das Urteil: "Gut, dass es jetzt geklärt und damit vom Tisch ist."
Der EuGH befasste sich nach eigenen Angaben erstmals mit der Frage einer möglichen Zwangshaft gegen Amtsträger, die sich beharrlich weigern, EU-Recht umzusetzen. Nach Darstellung der obersten EU-Richter ist das in Bayern der Fall.
Wegen zu schmutziger Luft - und der Überschreitung von EU-Grenzwerten - wurde der Freistaat schon 2012 von bayerischen Gerichten verurteilt, den Luftreinhalteplan für München zu ändern. 2016 wurde Bayern unter Androhung von Zwangsgeld aufgefordert, auch mit Hilfe von Diesel-Fahrverboten seinen Verpflichtungen nachzukommen.