Eine mögliche Zwangshaft für bayerische Spitzenpolitiker wegen ausbleibender Auto-Fahrverbote und anderer Luftreinhaltemaßnahmen beschäftigt am 3. September die höchsten EU-Richter. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof will vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wissen, ob nach EU-Recht Haft gegen den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) und andere bayerische Amtsträger angeordnet werden kann oder gar muss.
Ziel der Zwangshaft wäre, die Regierung zur Umsetzung eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahr 2012 zu zwingen. Darin war die bayerische Staatsregierung nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verpflichtet worden, den Luftreinhalteplan für München so zu ändern, dass die Werte von Stickstoffdioxid (NO2) "schnellstmöglich" eingehalten werden können.
Der Verwaltungsgerichtshof beklagte in seinem Vorabentscheidungsersuchen an die EuGH-Richter, die bayerische Regierung sei dieser Verpflichtung trotz zweier Zwangsgelder - die vom Freistaat an den Freistaat entrichtet wurden - nicht nachgekommen. Ein Zwangsgeld sei nur die Überweisung eines Betrages von einer Buchungsstelle des Staatshaushaltes zu einer anderen Buchungsstelle. "Ein Einlenken des Vollstreckungsschuldners (der bayerischen Regierung) ist auch weiter nicht zu erwarten", heißt es in dem Ersuchen an den Europäischen Gerichtshof.