Nach Ansicht eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofs braucht es eine "objektive Erklärung", wenn Leiharbeiter mehrmals in Folge an das gleiche Unternehmen vermittelt werden. Das soll einen missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit verhindern. Dabei sei zum Beispiel zu berücksichtigen, welche Art von Arbeit jemand erledigt und ob zum Beispiel ein Arbeitsplatz dauerhaft vorhanden ist.
Hintergrund des Gutachtens ist ein Streit um einen Arbeitnehmer, der insgesamt fünf Jahre als Leiharbeiter in der Motorenfertigung der Daimler AG tätig war, und der nun ein festes Arbeitsverhältnis einklagt.