Die Frage, ob deutsche Spitzenpolitiker mit Androhung von Haft zur Verhängung von Diesel-Fahrverboten in Großstädten gezwungen werden können, beschäftigt am Dienstag (14.30) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. In einer mündlichen Verhandlung geht es um eine Anfrage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes an die höchsten EU-Richter, ob eine Zwangshaft nach EU-Recht möglich oder sogar nötig sei. Ziel der Haft soll es sein, unter anderem den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) zur Umsetzung eines sieben Jahre alten Urteils zu zwingen.
Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatte das Verwaltungsgericht München 2012 den Freistaat zur Aufstellung eines neuen Luftreinhalteplans verurteilt. Er sollte auf bestimmten besonders belasteten Straßen auch Fahrverbote für Diesel-Autos vorsehen. Die bayerische Regierung hatte Fahrverbote jedoch immer abgelehnt. Die Umwelthilfe hatte deswegen Zwangsgelder gegen die Regierung erwirkt, um diese zur Umsetzung des Urteils zu bewegen.