Beim Schutz vor Luftschadstoffen haben Bürger aus Sicht der zuständigen Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof starke Rechte. So können Anwohner ihrem Gutachten zufolge von Gerichten überprüfen lassen, ob Messstationen richtig platziert sind. Zudem soll schon die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen als Verstoß gegen EU-Vorgaben zur Luftqualität gelten - und nicht nur der Mittelwert mehrerer Messstationen.
Das Gutachten legte die deutsche Generalanwältin Juliane Kokott einem Fall aus Belgien vor (Aktenzeichen C-723/17). Es ist noch nicht das Urteil - das wird der Gerichtshof erst in einigen Wochen oder Monaten fällen. Doch dürfte das Gutachten in der deutschen Debatte über Diesel-Fahrverbote Beachtung finden. Denn die Platzierung von Messstellen und die Spielräume bei der Einhaltung von Grenzwerten sind in Deutschland immer wieder Streitpunkt.
Im vorliegenden Fall hatten Einwohner von Brüssel und eine Umweltorganisation die örtlichen belgischen Behörden auf Erstellung eines ausreichenden Luftqualitätsplans und Einrichtung der nötigen Messstationen verklagt. Das zuständige Brüsseler Gericht hatte bei den Richtern in Luxemburg Rat zur Auslegung des EU-Rechts ersucht, das Vorgaben für Schadstoffgrenzwerte und für die Messungen macht.