Markus Söder, bayerischer CSU-Ministerpräsident, kann weiter ruhig schlafen, vorerst. Zumindest in näherer Zukunft wird er nicht ins Gefängnis einrücken müssen. Ob ihm Zwangshaft angedroht wird, weil er bisher keine Diesel-Fahrverbote in München verhängen ließ, bleibt nach einer gut zweistündigen mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg weiter äußerst ungewiss.
Vor den höchsten EU-Richtern legten am Dienstag beide Seiten ihre weit auseinanderliegenden Positionen dar. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verlangte die Umsetzung eines Urteils des Verwaltungsgerichts München von 2012. Darin war der Freistaat Bayern verpflichtet worden, auch Diesel-Fahrverbote zu erlassen, um vor allem auf viel befahrenen Straßen der Landeshauptstadt den Ausstoß von Stickstoffdioxid (NO2) auf den nach EU-Recht erlaubten Grenzwert zu bringen.
Weder Söder noch sein Amtsvorgänger mochten sich dazu durchringen. Und deswegen begehrte die Deutsche Umwelthilfe Zwangshaft gegen den Ministerpräsidenten und andere Amtsträger wie beispielsweise den Chef der Regierung von Oberbayern. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof reichte das Problem an den EuGH weiter. Zwar zeigten sie sich aufrichtig verärgert über die Missachtung des alten Urteils, doch wiesen sie auch auf verfassungsrechtliche Bedenken gegen Zwangshaft für Amtsträger hin. Und verbanden das mit der Frage, ob Zwangshaft nicht unter EU-Recht geboten sein könnte.