Das Verfahren zum Verkauf des Nürburgrings 2014 war nach einem Urteil des EU-Gerichts rechtens. Die Luxemburger Richter wiesen am Mittwoch eine Klage der damals unterlegenen Bieter ab. Das Gericht bestätigte auch, dass illegale staatliche Beihilfen nicht vom Käufer zurückgefordert werden können.
Die beiden Kläger - der Verein "Ja zum Nürburgring" und das US-Unternehmen Nexovation - zeigen sich enttäuscht und prüfen Rechtsmittel. Die nächste und letzte Instanz wäre der Europäische Gerichtshof. (Rechtssachen T-353/15 und T-373/15).