Im VW-Abgasskandal hat ein Oberlandesgericht erstmals den Vorwurf der sittenwidrigen Schädigung gegenüber Volkswagen bejaht. Darauf weisen mehrere Anwaltskanzleien hin.
So teilt Marco Rogert von Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf mit: "Das OLG Oldenburg erklärt in einem Hinweisbeschluss kurz vor dem anberaumten Gerichtstermin, dass die Verurteilung der Beklagten aus vorsätzlich sittenwidriger Schädigung durch das Landgericht Osnabrück in erster Instanz zurecht erfolgt sein dürfte".
Soweit ersichtlich habe sich damit "erstmals ein Oberlandesgericht derart deutlich positioniert, was deliktische Ansprüche gegen Volkswagen angeht" ergänzt sein Kollege Tobias Ulbrich.