Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich von diesem Dienstag (5. Mai) an mit den juristischen Folgen des VW-Abgasskandals. Damit ist der Rechtsstreit über Entschädigungen für manipulierte Dieselfahrzeuge Hunderttausender Kunden in der höchsten Instanz angekommen. Im konkreten Fall prüft der 6. Zivilsenat des BGH Forderungen eines Klägers aus Rheinland-Pfalz. Dieser will seinen 2014 gekauften Gebrauchtwagen an Volkswagen zurückgeben und dafür den vollen Preis von rund 31.500 Euro erstattet haben.
Das Landgericht Bad Kreuznach hatte die Klage zunächst abgewiesen, das Oberlandesgericht Koblenz dem Mann dagegen einen Teil des Geldes zugesprochen. VW und Kläger legten Revision ein. Das Karlsruher Urteil wird voraussichtlich nicht am Dienstag, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt verkündet (Az. VI ZR 252/19).