Als erstes deutsches Gericht beschäftigt sich das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart mit einer Musterfeststellungsklage und nimmt von Freitag an die Autokreditverträge der Mercedes-Benz-Bank unter die Lupe. Der Klage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden haben sich laut dem Bundesamt für Justiz rund 680 Fahrzeugbesitzer angeschlossen. Sie wollen erreichen, dass die Widerrufsregeln in den Verträgen der Bank für unzulässig erklärt werden und damit auch die Fristen hinfällig sind. Dann, so hoffen sie, könnten sie das Geschäft auch nach Jahren noch rückgängig machen und ihre Autos einfach zurückgeben - nicht nur, aber insbesondere inzwischen ungeliebte Diesel. Anwälte sprechen deshalb auch von einem "Widerrufs-Joker".
Eine Musterfeststellungsklage einzureichen, ist erst seit dem vergangenen November möglich. Verbraucherschützer können damit stellvertretend für viele Betroffene gegen Unternehmen klagen. Die Verbraucher selbst tragen dabei kein finanzielles Risiko.