Eingereicht hatte sie die Kanzlei Stoll & Sauer. Dabei geht es nicht um den eigentlichen "Abgasskandal" von VW, sondern um die neuen Vorwürfe gegen Audi, die sich auf Benzin- und Dieselfahrzeuge beziehen.
Ende des Jahres 2016 kamen neue Berichte auf, dass die Umweltbehörde CARB in den USA bei Audi eine neue Manipulationssoftware entdeckt habe. Nach diesen Berichten können Audi Modelle mit einem bestimmten Automatikgetriebe mittels einer so genannten Lenkwinkelerkennung unterscheiden, ob das Fahrzeug sich auf dem Rollenprüfstand oder auf der Straße befindet.
Werde das Lenkrad nach dem Start nicht bewegt, aktiviere sich ein Schaltprogramm für das Getriebe. Auf dem Rollenprüfstand soll danach das Getriebe früher schalten, was bei einem Benzinfahrzeug zu einem geringeren Verbrauch und CO2-Ausstoß führe. Bei einem Dieselfahrzeug sinke dadurch der Stickoxidausstoß (NOx). Betroffen sind Fahrzeuge mit Automatikgetrieben. Die Getriebe haben die interne Bezeichnung AL 551 und DL 501
Stoll & Sauer haben aufgrund dieses Sachverhalts eine erste Klage vor dem Landgericht Offenburg gegen den Händler und gegen die Audi AG auf Rückerstattung des Kaufpreises sowie auf Schadensersatz erhoben. Begründet wird dies damit, dass die Audi AG gegen europäisches und deutsches Recht verstoßen habe und deshalb für den entstandenen Schaden aufkommen muss.
Außerdem liege ein Mangel des Kaufvertrages vor, für den der Händler einstehen muss. Aufgrund einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und aufgrund eines Rücktritts ist der Händler nach Ansicht der Kanzlei verpflichtet, den Kaufpreis an den Käufer zurückzubezahlen.