Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt im Herbst zum ersten Mal über die Schadenersatz-Klage eines Diesel-Käufers gegen Daimler. Als Termin wurde der 27. Oktober angesetzt, wie das Gericht in Karlsruhe am Freitag mitteilte. Ob an dem Tag auch schon das Urteil verkündet wird, ist offen.
Der Kläger hatte seinen Mercedes Anfang 2017 gebraucht gekauft. Das Auto hat einen Diesel-Motor der Baureihe OM 651. Bei diesem Fahrzeugtyp werden die Abgase zum Teil wieder im Motor verbrannt. Das verringert den Stickoxid-Ausstoß. Wie viele Abgase zurückgeführt werden, ist unterschiedlich und hängt unter anderem von der Außentemperatur ab.
Der Käufer hält die Technik für eine unzulässige Abschalteinrichtung. Sie führe dazu, dass das Auto bei behördlichen Prüfungen Grenzwerte einhalte, die auf der Straße überschritten würden. Der Mann sieht sich getäuscht und will erreichen, dass Daimler das Auto zurücknimmt und ihm den Kaufpreis zum Teil erstattet. Der Stuttgarter Autobauer hält die Technik für zulässig; sie diene dem Schutz des Motors.