Eine höchstrichterliche Entscheidung über mögliche Schadenersatz-Ansprüche von Diesel-Käufern gegen Daimler verzögert sich weiter. Auch eine für kommenden Montag (14.12.) angesetzte Verhandlung sagte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch ab. Der klagende Autokäufer habe seine Revision zurückgenommen, hieß es zur Begründung (Az. VI ZR 314/20). Aus dem gleichen Grund war bereits eine für den 27. Oktober geplante Verhandlung abgesagt worden.
Daimler betonte, dass es auch in dem nun abgesagten Fall keinen Vergleich gegeben habe. "Daimler hätte eine Klärung durch den BGH begrüßt", sagte ein Sprecher. Eine Entscheidung hätte für mehrere Tausend vergleichbare Fälle in Deutschland Relevanz haben können, hieß es.
Erneut kündigte der BGH auch gleich eine neue Verhandlung in einem vergleichbaren Fall an. Sie soll am 9. März stattfinden (Az. VI ZR 813/20).