Im Diesel-Skandal dürfen die Ermittler nach einjähriger Verzögerung umfangreiche interne Unterlagen aus einer für den Autobauer Volkswagen arbeitenden Anwaltskanzlei auswerten. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlagnahme ab, wie am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Volkswagen AG sei weder in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, hieß es zur Begründung. (Az. 2 BvR 1287/17 u.a.)
Damit sind Daten und Akten zur Sichtung frei, die im März 2017 bei einerDurchsuchung der Münchner Geschäftsräume der Anwaltskanzlei Jones Day sichergestellt wurden.Diese Kanzlei arbeitete den Abgas-Skandal für den Autobauer intern auf. Ende Juli 2017 hatte das Verfassungsgericht in einer Eilentscheidung die Auswertung der Unterlagen gestoppt, bis über die Verfassungsklagen entschieden ist. Diese Entscheidung liegt nun vor - zu Ungunsten von VW.