Das Arbeitsgericht Braunschweig will an diesem Montag (12.00 Uhr) über die Kündigungsschutz-Klage eines früheren VW-Entwicklungschefs gegen den Autokonzern entscheiden. Volkswagen hatte den Manager nach dem Bekanntwerden der Dieselaffäre beurlaubt. Er wurde zudem in den USA angeklagt, weil auch die dortigen Behörden eine Mitverantwortung des Ex-Markenvorstands für die Abgasmanipulationen sehen.
Der Manager betont jedoch, von Software-Unregelmäßigkeiten erst im Juli 2015 erfahren zu haben. Er geht gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber vor und will die Kündigung nicht akzeptieren. VW will dagegen mit einer Widerklage die Feststellung erreichen, dass der Manager schadenersatzpflichtig ist. (dpa/swi)
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