Die Frage nach einem möglichen Diesel-Fahrverbot in Wiesbaden bleibt zunächst offen. Das Verwaltungsgericht will zunächst weitere Informationen einholen und vertagte die für Mittwoch erwartete Entscheidung. Die Verhandlung über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen überschrittener Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) soll am 13. Februar 2019 fortgesetzt werden, erklärte Richter Rolf Hartmann in Wiesbaden.
Zuvor hatte das Gericht verkündet, dass ab Juni 2019 zwei Straßen in Darmstadt für ältere Diesel-Fahrzeuge Tabu sind. Damit ist der Vergleich rechtskräftig, auf den sich die DUH und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) außergerichtlich mit der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen verständigt hatten. Es ist das erste Mal, dass sich die Parteien eines solchen Verfahrens auf diese Art und Weise geeinigt haben.