Das Verwaltungsgericht Mainz verhandelt am 24. Oktober über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Stadt Mainz wegen ihres Plans zur Luftreinhaltung und zu hoher Schadstoffwerte. "Es ist beabsichtigt, an diesem Tag auch eine Entscheidung zu verkünden", teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit. In Mainz lag die Belastung mit Stickstoffdioxid 2017 dem Umweltbundesamt zufolge bei 48 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Der europaweite Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm.
Der Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) hat sich bisher überzeugt gezeigt, dass das Verwaltungsgericht kein Fahrverbot verordnen wird. Er verweist darauf, dass die Schadstoffwerte zuletzt gesunken seien und die Stadt große Anstrengungen unternommen habe für bessere Luft. Ebling rechnet damit, dass die Stickoxidwerte bis Mitte 2020 wieder unter dem Grenzwert sind.
In Frankfurt/Main droht Fahrern älterer Autos im kommenden Jahr ein großflächiges Fahrverbot. Das hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Die DUH hatte auch dort wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten geklagt - der Mittelwert lag in Frankfurt 2017 bei 47 Mikrogramm pro Kubikmeter.
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