Wenn die Bundesregierung ihre Förderung an Preisobergrenzen für Ladevorgänge koppele, führe das "zu einem ruinösen Wettbewerb für die Bestandsinfrastruktur". In der Folge würden geplante Standorte nicht mehr realisiert, "weil weder Kunden noch Einzelhandelspartnern höhere Preise als an den geförderten Standorten vermittelbar wären".
Das Verkehrsministerium hält die Befürchtungen für unbegründet. Das geplante Schnellladenetz solle gerade die vorhandenen lokalen Lücken im Schnellladebereich mit Blick auf Mittel- und Langstreckenfahrten schließen, teilt es auf Anfrage mit. Derzeit gebe es laut Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur deutschlandweit lediglich 798 Ladepunkte mit 150 Kilowatt Leistung oder mehr.
Der bisherige Bestand an Ladesäulen werde in die Bedarfsermittlung einbezogen. Konkurrenzsituationen würden so vermieden. "Sollte es dennoch vorkommen, dass nachweislich Bestandsbetreiber durch den Aufbau des Schnellladenetzes einen unfairen wirtschaftlichen Nachteil erleiden, soll im geplanten Schnellladegesetz die Möglichkeit der Entschädigung geregelt werden", führte das Ministerium aus. (dpa-AFX/os)
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Aus dem Datencenter:
Ladesäulen in Deutschland 2020