Im Musterprozess um mögliche Entschädigungen für Hunderttausende Dieselfahrer sollen VW und Verbraucherschützer bis zum Jahreswechsel erklären, ob sie in Vergleichsgespräche einsteigen wollen. Eine entsprechende Frist des Oberlandesgerichts Braunschweig läuft am kommenden Dienstag, den 31.12., aus. Bisher gibt es keinen Termin für Verhandlungen beider Seiten, die Richter Michael Neef angeregt hatte. Möglicherweise zieht sich dies auch ins neue Jahr.
Volkswagen hatte außergerichtliche Beratungen mit dem klagenden Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bislang offiziell als "kaum vorstellbar" abgelehnt - mit Verweis auf eine mangelnde Vergleichbarkeit der vielen Einzelfälle und ein unvollständiges Klageregister.