Elektrische Tretroller können wohl erst im Juli in deutschen Städten starten. Nach der für Mitte Juni geplanten Zulassung von E-Scootern allgemein sind weitere Vorbereitungen nötig. Die Hersteller müssen für ihre Modelle Allgemeine Betriebserlaubnisse beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen - wenn die Verordnung mit den Zulassungsregeln in Kraft ist. Das Bearbeiten dauere dann "in der Regel zwei Wochen", sagte ein KBA-Sprecher. Käufer und Vermieter von E-Tretrollern müssen sich außerdem noch Haftpflichtversicherungen besorgen. Auch das könne etwas Zeit in Anspruch nehmen, hieß es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Der Bundesrat hatte Mitte Mai den Weg für eine Zulassung der kleinen Gefährte mit maximal 20 Kilometern pro Stunde (km/h) in diesem Sommer freigemacht - änderte aber noch wichtige Sicherheitsregeln. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und Radwege nutzen, auch wenn sie auf langsameren Modellen unterwegs sind. Gehwege bleiben für die neuen Kleinfahrzeuge zum Schutz von Fußgängern tabu. Die Verordnung soll voraussichtlich Mitte Juni in Kraft treten. Genannt worden war schon einmal der 15. Juni. Es muss sich aber zeigen, an welchem Tag genau die Regelungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.