Arbeitnehmer, die einen Elektro- oder Hybriddienstwagen fahren und diesen am privaten Strom laden, können dafür von ihrem Arbeitgeber eine steuerfreie Auslagenpauschale erhalten. Nach einem Erlass des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern gilt die Pauschalregelung auch für Selbstständige. Bei ihnen handelt es sich dann um Betriebsausgaben. "Der Vorteil liegt auf der Hand", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. "Denn ein Einzelnachweis für den verbrauchten Strom ist nicht mehr erforderlich".
Zum Hintergrund: Lädt der Steuerzahler den E-Dienstwagen zu Hause auf, müssten eigentlich Nachweise über den Stromverbrauch vorgelegt werden. Prinzipiell müssen dazu die Kosten durch einen gesonderten Stromzähler über drei Monate repräsentativ ermittelt werden.