Ein durchgerosteter Auspuff ist bei einem älteren Gebrauchtwagen kein Grund, vom Kauf zurückzutreten. Gewöhnlicher Verschleiß sei kein Sachmangel, bekräftigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Urteil. Das gelte auch dann, wenn sich daraus durch weitere Abnutzung in absehbarer Zeit ein Erneuerungsbedarf ergebe. (Az. VIIIZR 150/18)
In dem Fall aus Köln wollte der Kläger seinen mehr als neun Jahre alten Peugeot an den Händler zurückgeben. Das Auto hatte er Anfang 2014 mit knapp 85.000 Kilometern auf dem Tacho für 5650 Euro gekauft. Es war damals gerade frisch durch den TÜV gekommen. Nach einiger Zeit fielen dem Käufer laute Geräusche am Auspuff auf. Er wollte deshalb sein Geld wiederhaben und verklagte das Autohaus.