Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verhandelt an diesem Dienstag die Klage der Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf Erlass von Diesel-Fahrverboten in Ludwigsburg. Es gebe keine andere Maßnahme, um das Einhalten des verbindlichen EU-Grenzwertes für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid möglichst schnell sicherzustellen, argumentiert der Verbraucherverband. Dieser Wert beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel.
Es liegen laut DUH Erkenntnisse von erhöhten Werten von bis zu 72 Mikrogramm vor. "Der EU-Grenzwert wird an der einzigen verkehrsnahen Messstation Friedrichstraße seit Jahren überschritten", sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Ludwigsburg ist eine von bundesweit 39 Städten, die die DUH auf Fahrverbote verklagt hat.
Der für die aktuelle Klage zuständige 10. Senat des Mannheimer Gerichts hatte bereits im vergangenen März einer ähnlichen DUH-Klage für Fahrverbote in Reutlingen stattgegeben. Dieses Urteil lässt das Land vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen. Der VGH (10 S 2741/18) wird bei der mündlichen Verhandlung noch keine Entscheidung fällen, diese aber zeitnah bekanntgeben.