Das Bundesverkehrsministerium muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Einsicht in Dokumente gewähren, die im Zusammenhang mit Kohlendioxid-Messungen bei Volkswagen-Modellen stehen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Revision des Autokonzerns zurück. (Az.: BVerwG 10 C 2.20) "Das Bundesverkehrsministerium ist informationspflichtige Stelle", begründete der Vorsitzende des 10. Senats, Klaus Rennert, die Entscheidung. Das öffentliche Interesse überwiege gegenüber dem Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
Im Kern geht es um elf Seiten aus dem Jahr 2015, die laut DUH beweisen sollen, dass Volkswagen gegenüber dem Ministerium gefälschte CO2-Werte bei Autos zugegeben hatte. VW hatte 2015 eingeräumt, "dass bei der CO2-Zertifizierung einiger Fahrzeugmodelle zu niedrige CO2- und damit auch Verbrauchsangaben festgelegt wurden". 800.000 Fahrzeuge könnten betroffen sein, darunter 98.000 Benziner. Nach Angaben eines VW-Sprechers wurden schließlich die Typengenehmigungswerte bei 36.000 Fahrzeugen freiwillig korrigiert.
Das Ministerium hatte die Herausgabe der Dokumente mit dem Hinweis verweigert, dass noch Ermittlungsverfahren liefen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte der DUH im März 2019 Recht gegeben. Dem schlossen sich nun die höchsten deutschen Verwaltungsrichter an. "Nach dem Abschluss der Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Braunschweig hat das Bekanntwerden der Informationen keine nachteiligen Auswirkungen auf weitere strafrechtliche Ermittlungen", betonte Rennert.