Im Streit um Fahrverbote hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung einen Antrag auf Zwangshaft gestellt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte den Eingang am Vortag.
Die Organisation beantragt demnach Gefängnishaft für bis zu sechs Monate sollte das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Juli 2017 nicht umgesetzt werden. Demnach muss der Stuttgarter Luftreinhalteplan auch zonale Fahrverbote für Euro-5-Diesel in der bereits existierenden Umweltzone enthalten. Bislang ist dies nicht vorgesehen.
Seit Januar dieses Jahres gelten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge in der Landeshauptstadt. Die DUH möchte nach eigenen Angaben die schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) erreichen.