Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Streit um die Luftqualität und mögliche Fahrverbote in München beim Verwaltungsgericht München ein Zwangsgeld gegen den Freistaat Bayern beantragt. Das Zwangsgeld beläuft sich allerdings nur auf 2000 Euro.
Gemäß einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hätten Bayerns Behörden bis Donnerstag ein Gutachten zur Luftbelastung in der Landeshauptstadt München veröffentlichen müssen. Dies unterblieb jedoch. Die DUH wirft Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) daher "vorsätzlichen Rechtsbruch" vor sowie einen Verstoß gegen seinen Amtseid.