Wolfsburg. Jella Susanne Benner-Heinacher, die Hauptgeschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), empfiehlt Eigentümern von VW-Aktien und -Anleihen eine Doppelstrategie: Sie sollten versuchen, einen Vergleich zu erreichen, zugleich aber prüfen, ob sich eine Klage lohne. Besonders mit Letzterem sollten sich die Aktionäre beeilen, denn eine Verjährung sei bereits am 18. September 2016 möglich. Bisher hatte die DWS den Anleger geraten, einfach abzuwarten. Sie geht davon aus, dass VW seine Eigner zu spät informiert hat und deshalb Schadenersatz leisten muss.
Das Musterverfahren beim Landgericht Braunschweig macht nur langsam Fortschritte. Zugleich bemüht sich eine Stiftung aus den Niederlanden um einen europaweiten Vergleich mit dem VW-Konzern. Bisher hat das Unternehmen diese Bemühungen abgewiesen. Man habe keine kapitalrechtlichen Fehler begangen und sehe daher keine Notwendigkeit für einen Vergleich, heißt es. Die DSW spricht sich für den Weg der Stiftung aus, der für die Anleger zunächst kostenlos ist. Nachteil ist hingegen, dass die Ansprüche auf Schadenersatz möglicherweise verjähren können.