Hannover/München. Auf die Besitzer der vom Abgas-Skandal bei Volkswagen betroffenen Fahrzeuge könnten Probleme bei der Hauptuntersuchung zukommen - allerdings nur, wenn sie ihr Fahrzeug nicht von Volkswagen nachrüsten lassen.
Ist ihr Fahrzeug von dem vom Kraftfahrtbundesamt (KBA)angeordneten Rückruf betroffen, haben sie 18 Monate Zeit, es in die Werkstatt zu bringen. Noch herrscht allerdings auch Unklarheit darüber, welche Konsequenz für die Hauptuntersuchung es hat, wenn sie dieseFrist überschreiten.
Derzeit werde die fragliche Motorsoftware, die für die Manipulation verantwortlich ist, ohnehin noch nicht überprüft, weil der entsprechende Rückruf noch laufe, sagte ein Sprecher des TÜV Süd am Freitag in München.
Erst nach dem Ende des Rückrufs müssten alle Prüforganisationen in Deutschland nachsehen, ob die Fahrzeuge an dem Rückruf teilgenommen hätten. Wann genau diese Umrüstaktion endet, hängt aber erst einmal vom Fahrzeugtyp ab.