Eine höchstrichterliche Entscheidung über mögliche Schadenersatz-Ansprüche von Diesel-Käufern gegen Daimler kommt vorerst wieder nicht zustande. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sagte am Donnerstag zum dritten Mal eine bereits angesetzte Verhandlung wieder ab. Zur Begründung hieß es erneut, dass der klagende Autokäufer seine Revision zurückgenommen habe (Az. VI ZR 813/20). Am 9. März hätte darüber verhandelt werden sollen. Zuvor waren bereits für Oktober und Dezember geplante Verhandlungen abgesagt worden.
Daimler betonte, dass es auch in dem nun abgesagten dritten Fall keinen Vergleich gegeben oder der Autobauer irgendwie anders auf die Rücknahme der Revision hingewirkt habe. "Wir hätten eine Entscheidung durch den BGH begrüßt", sagte ein Sprecher. Anders als bei den beiden vorangegangenen Absagen kündigte der BGH diesmal keine neue Verhandlung in einem vergleichbaren Fall an.