Ohne VW-Chef Herbert Diess, dessen persönliches Erscheinen angeordnet worden war, hat das Duisburger Landgericht am Dienstag über Schadenersatzklagen gegen den Autokonzern verhandelt. In den Verfahren geht es um die vom Bundesgerichtshof als Sachmangel eingestufte Abschaltautomatik für Dieselfahrzeuge. Die Verhandlung brachte ein heftiges Scharmützel zwischen dem Vorsitzenden der 13. Zivilkammer und dem Anwalt von VW, der schließlich einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellte.
"Ich vermisse Herrn Dr. Diess", sagte Richter Bellenbaum zu Beginn der Verhandlung. Warum der VW-Chef nicht nach Duisburg gekommen war, konnte der Anwalt des Konzerns nicht sagen. Darüber habe er "keine Kenntnis". Richter Bellenbaum fand das "ganz und gar unbegreiflich". Als Vertreter von Volkswagen müsse der Anwalt "selbstverständlich" etwas zum Fernbleiben des Vorstandschefs sagen können. Der Anwalt sei kein "geeigneter Vertreter" für den VW-Chef. Ein Ordnungsgeld verhängte Bellenbaum nicht. Er will aber das Fernbleiben von Diess bei seinem Urteil berücksichtigen.