Ein Dieselfahrer aus Baden-Württemberg hat sich erfolgreich im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die Stilllegung seines Fahrzeugs wegen überhöhter Abgaswerte gewehrt. Der Pickup-Besitzer hatte nicht an einer Rückrufaktion des Herstellers teilgenommen. Daraufhin hatte ihm das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises den Betrieb des Wagens untersagt und trotz Widerspruchs und Klage den sofortigen Vollzug angeordnet. Das Auto entspreche nicht der EG-Typgenehmigung. Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss vom 26. Februar gewährte das Verwaltungsgericht dem Kläger Eilrechtsschutz. (12 K 16702/17)
Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit genüge nicht den Anforderungen, begründete das Gericht den Beschluss. Unter anderem zeige der seit dem Bekanntwerden der Verwendung von Abschalteinrichtungen im Jahr 2015 vergangene Zeitraum, dass keine Dringlichkeit vorliege, die den Sofortvollzug rechtfertige. Mehrere Autohersteller haben Rückrufaktionen gestartet, weil ihre Dieselmodelle zu viel gesundheitsschädliches Stickoxid ausstoßen. (dpa/swi)
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