Das zur Luftreinhaltung auf zügige Diesel-Fahrverbote in Stuttgart drängende Urteil des Verwaltungsgerichts ist am Dienstag beim Verkehrsministerium eingegangen. Das Land habe jetzt einen Monat Zeit, Rechtsmittel dagegen einzulegen, hieß es dort. "Wir werden nun die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen, bevor wir über die nächsten Schritten entscheiden", sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) der "Südwest Presse". Nach wie vor gibt es drei mögliche Optionen: Annahme des Urteils, Berufung oder Sprungrevision. Das Gericht zeige im Urteil den Weg für die Einrichtung einer blauen Umweltzone in eigener Verantwortung auf. Auch das werde geprüft. (dpa/swi)
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