Die Vorstände von VW verdienen sehr viel, der frühere Konzernchef Martin Winterkorn strich für das Jahr 2011 einmal sogar 17,5 Millionen Euro ein. Doch das war vor "Dieselgate" - und vor einer neu entbrannten Debatte über hohe Managerbezüge. Nun wird eine Reform des Vergütungssystems beraten.
Auch wegen der Abgas-Affäre ist die Bezahlung der Führungskräfte ein heikles Thema. 2016 entschied Volkswagen bereits: Etwa 30 Prozent der variablen Vergütung der Vorstände werden einbehalten. Doch dieses Geld wird in Aktien umgewandelt und zunächst nur geparkt. Nach drei Jahren wird dann geprüft, wie sich der VW-Kurs entwickelt hat.
Grundsätzlich wird die Höhe der Bezahlung jedes Jahr neu berechnet. Sie hängt von Kriterien wie den persönlichen Aufgaben, der persönlichen Leistung, dem Erfolg und den Zukunftsaussichten des Unternehmens ab. Die Gehälter bestehen nach dem jetzigen System aus vier Komponenten:
- FIXER SOCKEL: In den Grundbetrag fließen Vergütungen für die Übernahme von weiteren Ämtern im Konzern, Sachzuwendungen und andere Leistungen wie Dienstwagen ein. Der feste Sockel ist im Verhältnis zu den variablen Gehaltsbestandteilen gering und vertraglich fixiert.
- LANGFRISTIGER ANREIZ: Der Long Term Incentive (LTI) liegt meist über dem Grundgehalt und ist erfolgsabhängig. Bezogen auf die vier Vorjahre flossen zuletzt die Absatz- sowie Renditeentwicklung und die Zufriedenheit von Kunden sowie Mitarbeitern in die Berechnung ein. Der Aufsichtsrat legt die Höhe des LTI-Zielbetrags jedes Jahr neu fest. Wenn die tatsächlichen Werte höher ausfallen als zuvor angenommen, können sich auch Nachzahlungen ergeben.
- BONI: Die zweite variable Kategorie sind die eigentlichen Bonuszahlungen. "Der Bonus honoriert eine positive Geschäftsentwicklung des Volkswagen-Konzerns", hieß es bisher im VW-Geschäftsbericht. Maßgeblich ist hier das operative Ergebnis der vorigen zwei Jahre. Boni fließen nur, wenn Volkswagen mindestens einen Betriebsgewinn von fünf Milliarden Euro verbucht.
- RUHEGEHALT: Die Altersbezüge richten sich prozentual nach der Grundvergütung und wachsen mit der Dauer der Firmenzugehörigkeit. Allen Vorständen steht im Fall einer regulären Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt inklusive Hinterbliebenen-Versorgung sowie für die Dauer des Ruhegehaltes die weitere Nutzung von Dienstwagen zu. Die Leistungen werden mit der Vollendung des 63. Lebensjahres ausgezahlt beziehungsweise zur Verfügung gestellt. (dpa)
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