Auch im Fall illegaler Absprachen zwischen Autoherstellern sind einem Kartellrechtler zufolge Klagen von Pkw-Käufern möglich. "Die Frage ist, ob Autos durch mögliche Kartellabsprachen auf einem schlechteren technischen Stand verkauft wurden, als sie hätten sein können", erklärt Christian Kersting von der Universität Düsseldorf. "Das könnte ein argumentativer Ansatz sein. Klagen von Autokäufern sind deshalb nicht ausgeschlossen." Vor Gericht sei es aber sehr schwer nachzuweisen, dass ein finanzieller Schaden entstanden sei, sagte der Rechtsprofessor der dpa.
Deutsche Autobauer stehen einem Bericht zufolge unter dem Verdacht jahrelanger illegaler Absprachen zu Lasten von Verbrauchern und Zulieferern. VW, Audi, Porsche, BMW und Daimler sollen sich in einem Kartell über Technik, Kosten und Zulieferer abgesprochen haben, wie der "Spiegel" meldete. Die Autobauer schweigen bisher. Auch VW-Chef Müller wollte in einem Interview mit der "Rheinischen Post" nicht zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Er sagte dazu bloß: "Zu Spekulationen und Sachverhaltsvermutungen auf Grundlage der "Spiegel"-Berichterstattung äußern wir uns nicht."