Für Autos gibt es europaweit geltende Richtlinien und Verordnungen. Darin sind Grenzwerte für giftige und klimaschädliche Stoffe festgelegt, die die Fahrzeuge bei laufendem Motor ausstoßen. Seit September 2015 gilt die Klasse Euro 6b für alle neuen Pkw verbindlich. Für Fahrzeuge mit Ottomotor gilt ein Stickoxid-Grenzwert von 60 Milligramm pro Kilometer, für Fahrzeuge mit Dieselmotoren gelten 80 Milligramm. In der Klasse Euro 6 gibt es weitere Unterteilungen, die vor allem das Prüfverfahren berühren.
Bis einschließlich zur Euro-6b-Norm war das Verfahren NEFZ verpflichtend für die Zulassung. Bei dem neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) sind Rahmenbedingungen für Abgastests festgelegt, dazu gehören Geschwindigkeit, aber auch Temperatur.