Schlappe für Deutschland bei der Erhebung derLkw-Maut: Die Kosten für die Verkehrspolizei dürfen in die Berechnung der Höhe dieser Gebühr nicht einfließen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und damit einer polnischen Spedition recht gegeben. Diese hatte in Deutschland Klage auf Rückzahlung der Mautgebühren erhoben. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hatte den EuGH um Klärung gebeten (Rechtssache C-321/19). Der Fall geht jetzt zurück nach Münster, die genauen Folgen sind noch unklar.
Dem Bund könnten aber nun zum einen Mindereinnahmen drohen. Zum anderen stellt sich die Frage, ab wann genau und wie viele Gelder zurückerstattet werden müssen. Eine Folge des Urteils könnte sein, dass ein sogenanntes Wegekostengutachten neu gefasst wird. Dieses ist die Grundlage für die Mautsätze.
Im Verkehrsministerium wurde darauf hingewiesen, die Gutachten seien bisher von der EU-Kommission nicht beanstandet worden. Unions-Fraktionsvize Ulrich Lange (CSU) sprach von einem überraschenden Urteil. Seit 2004 seien die Lkw-Mautgesetze von allen Bundesregierungen und den jeweiligen Koalitionen ohne kostenrechtliche Bedenken beschlossen worden. Selbst die EU-Kommission habe die Einbeziehung der Kosten der Verkehrspolizei nie beanstandet.