Das geplante Lieferkettengesetz könnte die in der chinesischen Region Xinjiang tätigen deutschen Unternehmen in Bedrängnis bringen. Nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags könnten Firmen zu einem Abbruch der Zusammenarbeit mit staatlichen Zulieferern gezwungen sein, wenn diesen Menschenverletzungen gegen die Minderheit der muslimischen Uiguren nachgewiesen werden.
"Mit Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes erscheint - unter Anwendung der gesetzlich verankerten Kriterien - eine Pflicht deutscher Unternehmen zum Abbruch der Geschäftsbeziehungen zu ihren chinesischen Zulieferern fast unausweichlich", heißt es in der 128-seitigen Expertise, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst hatte die "Süddeutsche Zeitung" über das von den der Grünen-Abgeordneten Margarete Bause in Auftrag gegebene Gutachten berichtet.
"Die Verantwortung der deutschen Unternehmen, die in Xinjiang tätig sind, ist mit diesem Gutachten klarer denn je", kommentierte Bause die Ergebnisse. "Jedes deutsche Unternehmen muss sich jetzt ernsthaft die Frage stellen, ob es Geschäftsbeziehungen nach Xinjiang unter diesen Bedingungen weiter aufrechterhalten will." In der chinesischen Provinz ist zum Beispiel Volkswagen mit einem Werk vertreten.