Am 20. Februar wird am Verwaltungsgericht in Schleswig eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mündlich verhandelt. Dabei geht es um die Verwendung sogenannter Thermofenster in Dieselfahrzeugen (Euro 5) von Volkswagen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Um diese Thermofenster wird seit Jahren zwischen Umweltschützern und Autobauern gestritten. Die Software verringert die Reinigung der Abgase bei kühleren Temperaturen, so dass die Autos bei kaltem Wetter mehr Schadstoffe ausstoßen.
Nach den Angaben der Volkswagen AG sei eine Verringerung der Abgasrückführung insbesondere bei niedrigen Temperaturen aus Gründen des Motorschutzes erforderlich, teilte das Gericht weiter mit. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte Genehmigungen für Fahrzeuge erteilt, welche ein solches Thermofenster enthalten. Dagegen geht die Umwelthilfe vor.