Die Deutsche Umwelthilfe ist mit einer Klimaklage gegen BMW gescheitert. Der Verein hatte von dem Münchner Autobauer gefordert, dass er den Verkauf von Benzin- und Dieselautos ab 2030 einstellt. Der Konzern hatte die Forderung als unbegründet abgelehnt. Die Entscheidung des Landgerichtes München I vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig.
Die Kläger sehen durch die CO2-Emissionen des Autovertriebs ihre allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Gericht schloss einen solchen Eingriff zwar nicht aus, entschied aber, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine rechtswidrige Verletzung drohe.