Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht klare Grenzen für eine kommerzielle Nutzung von Daten aus computergesteuerten Autos. "Sehr viele entstehende Daten sind personenbezogen - und bei denen kann es keine Frage nach dem Eigentum geben", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Mit personenbezogenen Daten seien Grundrechte verbunden, die nicht veräußerlich seien. Dafür bestünden Vorgaben wie Datenminimierung und Zweckbindung. Zudem brauche es eine rechtliche Grundlage, dass man sie verarbeiten darf.
"Privatautos oder persönliche Dienstwagen kann man etwa über Positionsdaten oder Daten, wie gefahren wurde, mit einer hohen Wahrscheinlichkeit einer Person zuordnen", erläuterte Kelber. "Nur bei Daten, die nicht unmittelbar personenbezogen sind, stellt sich tatsächlich die Frage: Gehören sie dem Entwickler des Autos? Oder kann der Besitzer des Autos entscheiden, wer diese Daten sieht? Dann muss es aber eine wirksame und freiwillige Einwilligung geben."