"Tausend Millionen Euro für eine Ordnungswidrigkeit ist schon eine Ansage und ich gehe davon aus, dass das natürlich schmerzhaft ist", sagte Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe am Donnerstag über das Bußgeld gegen Volkswagen.
"Wenn wir das Gefühl gehabt hätten, das führt zum allgemeinen Lacher und einer Überweisung aus der Portokasse, hätten wir einen anderen Betrag ermittelt", fügte er hinzu.
Das Bußgeld wurde am Mittwoch verhängt, weil die Ankläger "Aufsichtspflichtverletzungen" im Volkswagen-Konzern belegt sehen.
Der Betrag setze sich aus dem gesetzlichen Höchstbetrag von fünf Millionen Euro sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro zusammen.