Im VW-Dieselskandal rückt ein Verfahren am Bundesgerichtshof näher. Das Oberlandesgericht Braunschweig wies zwar die Schadenersatzforderung eines VW-Kunden zurück, ließ aber eine Revision zu. Weil Vertreter des Rechtsdienstleisters Myright umgehend den Schritt vor das oberste deutsche Zivilgericht ankündigten, könnte der Fall zum ersten Diesel-Verfahren gegen die Volkswagen AG werden, das vom Bundesgerichtshof verhandelt wird.
Myright hat nach eigenen Angaben die Ansprüche von insgesamt knapp 45.000 Dieselbesitzern gesammelt. Ende Februar wird der BGH voraussichtlich über die erste Dieselfahrer-Klage gegen einen VW-Händler verhandeln.
In dem konkreten Einzelfall forderte der Kläger am OLG Braunschweig Schadenersatz für sein 2010 für rund 41.000 Euro gekauftes Auto. Mit dieser Forderung war er im Sommer 2018 beim Landgericht Braunschweig gescheitert. Die Abweisung der Berufung (Az.: 7 U 134/17) ist das erste Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig im Zuge des Abgas-Skandals. Die Berufung sei zwar zulässig, aber unbegründet, sagte Richterin Christa Niestroj.