Herber Rückschlag für die Kläger: Im Milliardenstreit um die Folgen der gescheiterten VW-Übernahme durch Porsche 2008 werden die Chancen auf Schadenersatz geringer. Umstrittene Pressemitteilungen der Porsche-Holding von damals seien nach vorläufiger Bewertung - anders als von den klagenden Aktionären dargestellt - "nicht grob falsch" gewesen. Dies sagte der Vorsitzende Richter des Kartellsenats am Oberlandesgericht Celle, Matthias Wiese, am Donnerstag zum Auftakt der mündlichen Verhandlung in dem Musterverfahren (Az.: 13 Kap 1/16) in Hannover. Die Kläger stellten einen Befangenheitsantrag gegen die drei zuständigen Richter.
Nach Wieses Einschätzung könnte ein großer Teil der Ansprüche unbegründet sein. Ein Porsche-Sprecher wollte sich zunächst nicht dazu äußern. Musterkläger-Anwalt Andreas Tilp betonte, die Auffassung der Richter sei noch vorläufig.
Hintergrund ist die Übernahmeschlacht zwischen der Porsche-Holding und Volkswagen vor neun Jahren. Der Versuch misslang, Porsche wurde zu einer Marke im VW-Konzern. Es gab Kursturbulenzen - was einige Anleger viel Geld kostete, die sich nun falsch informiert fühlen.
Ziel des Prozesses nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) ist eine Rahmenentscheidung, die für alle Beteiligten bindend ist. Dazu wird der Fall eines stellvertretenden Musterklägers verhandelt. Solche Verfahren können sich über Jahre hinziehen.