Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen Prozess gegen Daimler-Anwalt Christian Schertz gewonnen. Der Verein darf ein Schreiben des Anwalts veröffentlichen, in dem er mit Konsequenzen für den Fall einer Veröffentlichung von Testergebnissen gedroht hat. Schertz hatte sich vor dem Landgericht Hamburg gegen die Veröffentlichung gewehrt, die Klage wurde aber abgewiesen.
Die Hamburger sahen die Veröffentlichung als gerechtfertigt an, weil sie in Bezug zu einem aktuellen Tagesgeschehen von allgemeinem Interesse diene. "Es kann nicht angehen, einem Verein, der sich in die öffentliche Meinungsbildung einbringt, bestimmte Berichte zu verbieten und ihm gleichzeitig zu untersagen, den Anlass des von ihm verlangten Schweigens zu veröffentlichen", heißt es in der Urteilsbegründung.