Im ersten Verfahren um eine Musterfeststellungsklage in Deutschland vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart schwinden die Chancen für die Kläger. Das Gericht hat am Freitag nicht nur die Zulässigkeit hinterfragt, sondern auch Zweifel an der Begründung der Klage geäußert. In dem Stuttgarter Verfahren geht es um Autokredit-Verträge der Mercedes-Benz-Bank.
Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden will als Kläger erreichen, dass die Widerrufsregeln in den Bankverträgen für unzulässig erklärt werden und damit auch die Fristen hinfällig sind. Dann, so hoffen Autobesitzer, könnten sie das Geschäft auch nach Jahren noch rückgängig machen und ihre Wagen zurückgeben - nicht nur, aber insbesondere inzwischen ungeliebte Diesel. Anwälte sprechen auch von einem "Widerrufs-Joker". Die Mercedes-Benz-Bank hält die Musterklage für unbegründet. Eine Entscheidung soll am 20. März fallen.