Die Bundesrichter in Leipzig haben den Weg für Diesel-Fahrverbote freigemacht, um Grenzwerte für Stickstoffdioxid einzuhalten.
Allerdings müssen die Verbote verhältnismäßig sein. Die Aachener Verwaltungsrichter haben auf diese Entscheidung gewartet. Sie verhandeln am Freitag das bundesweit erste Verfahren auf dieser Grundlage.
Antworten auf die wichtigsten Fragen.