Anfang 2018 wird die Autobranche gespannt nach Leipzig schauen. Dann nämlich entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Voraussichtlich im ersten Quartal kommenden Jahres soll es eine mündliche Verhandlung geben. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im September 2016 bei jetziger Rechtslage wegen überhöhter Stickoxid-Werte örtliche Fahrverbote für Diesel-Autos angeregt. Es sei denkbar, zu diesem Zweck das Verkehrsschild "Verbot für Kraftwagen" mit einem Zusatzzeichen für Diesel ergänzt werden, meinte das Gericht.
Es hatte die Bezirksregierung damals dazu verurteilt, den Luftreinhalteplan für Düsseldorf nachzubessern. Geklagt hatte wie so oft in vergleichbaren Fällen die Deutsche Umwelthilfe. Beide Seiten einigten sich auf eine höchstrichterliche Klärung. In Düsseldorf werden ebenso wie in anderen deutschen Großstädten die Stickstoffdioxid-Grenzwerte an mehreren Messstellen regelmäßig und teilweise deutlich überschritten. Auch in anderen Städten denken Politiker und Gerichte deshalb über Fahrverbote nach, zum Beispiel in Stuttgart, München und Hamburg.
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