Die Bundesregierung will beim Klimaschutz nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zügig nachlegen. Sie strebt noch in dieser Legislaturperiode eine Reform des Klimaschutzgesetzes an. Dabei sollen über das Jahr 2030 hinaus verbindliche Mengen zum Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgasemissionen für einzelne Bereiche wie die Industrie oder den Verkehr festgelegt werden, die dann Jahr für Jahr sinken - auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität bis 2050.
Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Freitag in Berlin, die Bundesregierung werde alles daran setzen, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesvorschlag zu machen. Kernforderungen des Gerichts sollten umgesetzt werden. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) hatte zuvor erklärt: "Ich habe mit der Bundeskanzlerin vereinbart, dass das neue Klimaschutzgesetz in dieser Legislaturperiode kommt."