Die Bundesregierung kommt mit Gesetzesplänen zum Vermeiden von Diesel-Fahrverboten in Städten voran.
Die EU-Kommission hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen deutsche Pläne, wonach Verbote in der Regel erst ab einer Belastung von 50 Mikrogramm Stickoxid (NO2) pro Kubikmeter Luft verhältnismäßig sein sollen.
Wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte, hat die EU-Kommission zwar einige Anmerkungen zum Vorhaben der Bundesregierung. Dies habe aber keinen Einfluss auf den Zeitplan für die Annahme der Maßnahme.
Dies bedeutet faktisch, dass die Regierung aus Brüssel grünes Licht für ihr Gesetzesvorhaben bekommt. Der Bundestag muss noch zustimmen.
Konkret geht es um eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Darin soll klargestellt werden, dass Fahrverbote in der Regel "aus Gründen der Verhältnismäßigkeit" erst bei Jahresmittelwerten von mehr als 50 Mikrogramm in Betracht kommen sollten.
Die Maßnahme berührt nicht den weiter geltenden verbindlichen EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm– diesen kann die Bundesregierung gar nicht eigenständig ändern oder aussetzen.
Auch ein Kommissionssprecher bekräftigte, an dem Grenzwert von 40 Mikrogramm im Jahresmittel werde nicht gerüttelt.